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Arbeitsrecht: Urlaub - Urlaubsantrag - Fristlose Kündigung - Absprache unter Arbeitnehmern

Die Urlaubsgenehmigung setzt einen sog. Urlaubsantrag voraus. Nach der Rechtsprechung  der Arbeitsgerichte kann der Arbeitgeber diese Erholungsphase seinen Mitarbeitern nicht einfach verwehren. Widerspricht er den Urlaubswünschen nicht in angemessener Zeit, so gilt dieser aber dennoch nicht gleich als gewährt.


Ist der Urlaubsantrag vom Arbeitgeber nicht offiziell genehmigt worden, so kann es die fristlose Kündigung bedeuten, wenn der Arbeinehmer dann trotzdem den Urlaub antritt.


In der Regel ist es hilfreich, wenn die Mitarbeiter untereinander bereits absprechen, welcher Mitarbeiter zu welchem Zeitpunkt seinen Jahresurlaub plant. Der  Arbeitgeber sollte, um willkürliche Entscheidungen zu vermeiden folgende Punkte bei seiner Entscheidung und bei gleichrangigen Ansprüchen zum gleichen Zeitpunkt beachten:

- Hat der Angestellte schulpflichtige ?

- Muss der Mitarbeiter seinen Urlaubsanspruch auf den des Partners abstimmen?

- Hatte der Arbeitnehmer bereits mehrmals zu dieser speziellen Zeit Urlaub und ein anderer wäre nun einmal dran?

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