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Arbeitsrecht - Entgeltfortzahlung aufgrund einer SARS-CoV-2-Infektion und behördlicher Absonderungsanordnung

6. Juni 2024
1 Min. Lesezeit

Eine SARS-CoV-2-Infektion stellt auch bei einem symptomlosen Verlauf eine Krankheit nach § 3 Abs. 1 EFZG dar, die zur Arbeitsunfähigkeit führt, wenn es dem Arbeitnehmer infolge einer behördlichen Absonderungsanordnung rechtlich unmöglich ist, die geschuldete Tätigkeit bei dem Arbeitgeber zu erbringen und eine Erbringung in der häuslichen Umgebung nicht in Betracht kommt - Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 20. März 2024 – 5 AZR 234/23.

 
 
 

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2 Kommentare


The subject is specifically connected to German employment law and the statutory entitlement to continued remuneration during illness under § 3 EFZG. The Federal Labour Court (BAG) ruled that even an asymptomatic SARS-CoV-2 infection can constitute an illness causing legal incapacity to work when an official isolation order prevents the employee from performing their contractual duties and working from home is not possible.

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maksimyak12
27. Aug.

Interessantes Urteil, gerade weil es zeigt, dass auch ein symptomloser Verlauf arbeitsrechtlich relevant sein kann. Entscheidend scheint hier die behördliche Absonderungsanordnung und die Frage zu sein, ob die Arbeit von zu Hause aus möglich gewesen wäre. Für Arbeitnehmer und Arbeitgeber ist es sicher hilfreich, solche Fälle genauer zu kennen. Gerade bei ähnlichen Situationen können die Details einen großen Unterschied machen. jokery

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