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Arbeitsrecht – private Chatnachrichten als Kündigungsgrund bzw. Eignung bei Beamten

Arbeitsrecht – private Chatnachrichten als Kündigungsgrund

Das mehrfachen kommentarlosen Versendens verfassungsfeindlicher Symbole über WhatsApp können die charakterliche Eignung in Bezug auf die Verbeamtung in Frage stellen. Aus dem Weiterleiten der rassistischen und den Holocaust verharmlosenden Bilder könne zwar noch keine rechtsradikale Überzeugung abgleitet werden. Für die Ablehnung der Bewerbung sei aber bereits das unreflektierte, jedoch bewusste Versenden der Bilder mit menschenverachtenden und antisemitischen Bezügen ausreichend – Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 21. Juni 2023 (VG 36 K 384/22)


Was Mitarbeitende privat treiben in Bezug auf Versendens verfassungsfeindlicher Symbole, ist grundsätzlich deren Sache, es sei denn , dass eine mit solche Symbolen bestückte Aussage über den Firmen-Mail oder den Firmen-Account verbreitet wird. Dann ist eine Abmahnung und ggfs. Kündigung möglich, weil der Arbeitgeber ein berechtigtes Interesse hat, nicht mit rechtsradikalem Gedankengut in Verbindung gebracht werden zu wollen.

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