top of page

Energiepreispauschale - die Finanzgerichte sind zuständig



Die Energiepauschale wurde im September 2022 für die meisten Arbeitnehmer über die Lohnabrechnung ausgezahlt. Jede Person, die in Deutschland ihren Wohnsitz hat und im Jahr 2022 in einem Dienstverhältnis steht, erhält vom Arbeitgeber die 300 Euro. Der Arbeitgeber muss die Energiepauschale an seine Mitarbeiter auszahlen. Einzige Ausnahme sind Unternehmen, die ihre Lohnsteueranmeldung nur einmal jährlich übermitteln müssen. Das Geld wird aber vom Staat übernommen, das heißt die Unternehmen erhalten das Geld zurück.


Wer sich mit seinem Arbeitgeber über die Auszahlung der Energiepreispauschale streitet, muss dies vor dem Finanzgericht tun. Dies hat das Arbeitsgericht Lübeck (1 Ca 1849/22) entschieden und die Sache mit Beschluss vom 1. Dezember 2022 an das schleswig-holsteinische Finanzgericht verwiesen.

Aktuelle Beiträge

Alle ansehen

Der Annahmeverzugslohn ist der Lohn, den ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer schuldet, wenn der Arbeitgeber trotz arbeitsbereiter Leistung des Arbeitnehmers die Arbeit nicht annimmt und somit in Annahm

Neben der "normalen" Schriftform (Brief oder Fax) ist auch die Einlegung eines Einspruchs mittels einfacher E-Mail zulässig, wenn das Finanzamt eine E-Mail-Adresse auf dem Steuerbescheid angibt. Die e

bottom of page