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Wer zahlt bei angeordneter Betriebsschließung?

Wer zahlt bei staatlich angeordneten Betriebsschließungen?

Müssen Be­trie­be auf­grund staat­li­cher An­ord­nung vorüber­ge­hend schließen, dann können die Ar­beit­neh­mer nicht ar­bei­ten. Wer trägt dann das fi­nan­zi­el­le Ri­si­ko? Das Ri­si­ko, dass der Be­trieb in­fol­ge wirt­schaft­li­cher, tech­ni­scher oder recht­li­cher Gründe nicht auf­recht­er­hal­ten wer­den kann, trägt der Ar­beit­ge­ber  als sogenanntes "Be­triebs­ri­si­ko".  Das gilt auch für ei­nen ge­sund­heit­li­chen Not­stand wie die Co­ro­na-Epi­de­mie.  Ar­beit­neh­mer, die we­gen ei­ner staat­lich an­ge­ord­ne­ten Be­triebs­sch­ließung nicht ar­bei­ten können, be­hal­ten ih­ren Lohn- bzw. Ge­halts­an­spruch weiterhin.

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