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Wer zahlt bei angeordneter Betriebsschließung?

13. Apr. 2020
1 Min. Lesezeit

Wer zahlt bei staatlich angeordneten Betriebsschließungen?

Müssen Be­trie­be auf­grund staat­li­cher An­ord­nung vorüber­ge­hend schließen, dann können die Ar­beit­neh­mer nicht ar­bei­ten. Wer trägt dann das fi­nan­zi­el­le Ri­si­ko? Das Ri­si­ko, dass der Be­trieb in­fol­ge wirt­schaft­li­cher, tech­ni­scher oder recht­li­cher Gründe nicht auf­recht­er­hal­ten wer­den kann, trägt der Ar­beit­ge­ber  als sogenanntes "Be­triebs­ri­si­ko".  Das gilt auch für ei­nen ge­sund­heit­li­chen Not­stand wie die Co­ro­na-Epi­de­mie.  Ar­beit­neh­mer, die we­gen ei­ner staat­lich an­ge­ord­ne­ten Be­triebs­sch­ließung nicht ar­bei­ten können, be­hal­ten ih­ren Lohn- bzw. Ge­halts­an­spruch weiterhin.

 
 
 

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1 Kommentar


tastypirozhok
vor 2 Tagen

Staatliche Eingriffe wälzen das unternehmerische Betriebsrisiko gnadenlos auf Arbeitgeber ab, während Lohnansprüche im Stillstand weiterlaufen. Statt wirtschaftlicher Flexibilität regiert ein starrer Paragrafendschungel aus Haftungsfragen und Kostenüberwälzung. Wenn die juristische Zwangslage und behördliche Reglementierungen zermürben, bietet croco slots die passende Ablenkung. Reiner Zufall befreit sofort vom Regelwerk erdrückender Betriebspflichten.

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