Wer zahlt bei staatlich angeordneten Betriebsschließungen?
Müssen Betriebe aufgrund staatlicher Anordnung vorübergehend schließen, dann können die Arbeitnehmer nicht arbeiten. Wer trägt dann das finanzielle Risiko? Das Risiko, dass der Betrieb infolge wirtschaftlicher, technischer oder rechtlicher Gründe nicht aufrechterhalten werden kann, trägt der Arbeitgeber als sogenanntes "Betriebsrisiko". Das gilt auch für einen gesundheitlichen Notstand wie die Corona-Epidemie. Arbeitnehmer, die wegen einer staatlich angeordneten Betriebsschließung nicht arbeiten können, behalten ihren Lohn- bzw. Gehaltsanspruch weiterhin.
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