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STUDIENPLATZKLAGE
EIN WEG ZU MEINEM TRAUM–STUDIENPLATZ
Uff... Endlich mit der Schule fertig und das Abitur in der Tasche. Jetzt erst mal kurz ausruhen und dann ganz beherzt den weiteren Berufsweg angehen. Ein Studium in einem Traum-Studiengang wäre genau das Richtige und ein großer Wunsch für die Zukunftsplanung - und dann gehen Sie beim Zulassungsverfahren leer aus. Es macht Sinn, sich einen Studienplatz zu erstreiten. Es zeigt sich, dass in Studiengängen wie Medizin (Humanmedizin, Zahnmedizin, Tiermedizin), Psycholgie oder Pharmazie, aber auch für die von den Universitäten direkt vergebenen Studiengänge der NC (Numerus Clausus) gerade in den beliebten Studiengängen so hoch ist, dass ein Studienbeginn ohne lange Wartezeiten unmöglich ist.
Was jetzt: Traum zerplatzt – ein anderes Fach-Studium beginnen, das nicht den Neigungen entspricht – im Ausland studieren, verbunden mit hohen Kosten – oder doch lieber eine Ausbildung beginnen? Oder gibt es noch andere Chancen auf einen begehrten Studienplatz?
Rechtsanwalt Peter Wetzel hat hat sich seit vielen Jahren mit Erfolg auf den Bereich Studienplatzklagen, auch Kapazitätsklagen genannt, spezialisiert. Ein Verfahren, das Ihnen gute Chancen und Möglichkeiten für ein Neigungs-Studium eröffnet. Und keine Angst – Sie nehmen keinem anderen den Studienplatz weg. Ihr möglicher Studienplatz wird im Erfolgsfall zusätzlich von der Uni oder den Hochschulen für Sie eingerichtet. Sprechen Sie mit uns, gerne auch erst einmal unverbindlich in einem kurzen Telefonat. Wir beraten Sie ehrlich über Ihre Erfolgschancen, die Vorgehensweise und die möglichen Kosten und geben Ihnen die nötigen Entscheidungshilfen, diesen Weg für die mögliche Realisierung Ihres begehrten Wunsch-Studiums zu gehen.
WICHTIG: Beachten Sie bitte die Fristen für die Anmeldung bezüglich eines Studienplatzes. Es sind Ausschlussfristen!!