top of page

Arbeitsrecht: Kündigung - Angabe von Gründen, Form und Besonderheit bei Kleinbetrieben

Kündigung ist die einseitige Erklärung des Arbeitgebers oder des Arbeitnehmers, dass er das bestehende Arbeitsverhältnis beenden will. Die Vorschriften zur Kündigung sind in erster Linie im BGB und KSchG enthalten. Ergänzend sind in zahlreichen weiteren Gesetzen Kündigungsverbote und -beschränkungen zu beachten (z. B. MuSchG, BErzGG, PflegeZG, BetrVG)

Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines Arbeitnehmers, der Kündigungsschutz genießt, bedarf eines Kündigungsgrundes. Der Kündigungsgrund braucht in der schriftlichen Kündigungserklärung nicht angeben werden. Wie gewichtig der Kündigungsgrund sein muss, hängt davon ab, auf welche Kündigungsschutzbestimmungen sich der Arbeitnehmer berufen kann.

Auch in Kleinbetrieben, in denen das Kündigungsschutzgesetz keine Anwendung findet, hat der Arbeitgeber ein Mindestmaß an sozialer Rücksichtnahme zu wahren und darf nicht willkürlich unter Verstoß gegen Treu und Glauben kündigen.


Aktuelle Beiträge

Alle ansehen
bottom of page