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Entgeltfortzahlung im Zusammenhang mit Verschulden, z.B Tätowierung

31. Juli 2025
1 Min. Lesezeit

Ein Anspruch eines Arbeitnehmers auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall kann sich aus § 3 Absatz 1 Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) ergeben. Voraussetzung dafür ist zunächst, dass der Arbeitnehmer wegen einer Erkrankung arbeitsunfähig und infolge der Erkrankung an seiner Arbeitsleistung verhindert ist.

Weitere Voraussetzung für einen Anspruch des Arbeitnehmers auf Entgeltfortzahlung ist jedoch, dass ihn an der Arbeitsunfähigkeit kein Verschulden trifft. Ob ein Verschulden der Arbeitnehmerin gegeben war oder nicht, ist im Einzelfall zu klären, zB. bei Verletzungen bei Risikosportarten oder bei Tätowierung, wie es sich aus dem Urteil (LAG) Schleswig-Holstein vom 22.05.2025 (Aktenzeichen: 5 Sa 284 a/24) ergibt.

 
 
 

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37 Kommentare


formanforman604
vor 2 Tagen

der artikel erklärt gut, dass bei einer arbeitsunfähigkeit nicht automatisch jeder fall gleich behandelt wird. besonders interessant finde ich, dass das mögliche verschulden immer anhand der konkreten umstände geprüft werden muss, etwa bei risikosportarten oder einer tätowierung. das erwähnte urteil des lag schleswig-holstein zeigt dabei gut, wie unterschiedlich solche fälle rechtlich bewertet werden können. beim lesen bin ich ausserdem auf king maker gestossen.

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uncommonguy80
09. Sept.

Das ist eine absolut treffende und rechtlich präzise Zusammenfassung der Grundvoraussetzungen nach § 3 Abs. 1 EFZG. Gerade in der Praxis zeigt sich immer wieder, wie wichtig das Kausalitätsprinzip („infolge der Erkrankung“) ist – die Arbeitsunfähigkeit muss schließlich die alleinige Ursache für den Arbeitsausfall sein. Solche klaren rechtlichen Erläuterungen helfen im Forenalltag enorm, um Missverständnisse bei diesem Thema auszuräumen.


Falls du nach diesen juristischen Ausführungen eine kurze Pause einlegen möchtest, schau gerne mal auf win mega vorbei.


Geht es bei deiner Fragestellung eher um einen konkreten Zweifelsfall bei der Entgeltfortzahlung oder wolltest du einfach die rechtliche Basis für die Community zusammenfassen?

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Bei arbeitsrechtlichen Fragen zur Lohnfortzahlung können selbst kleine Details entscheidend sein, insbesondere wenn eine Erkrankung oder Verletzung möglicherweise selbst verursacht wurde. Deshalb sollte jeder Fall individuell geprüft werden, bevor man allgemeine Schlussfolgerungen zieht. Weitere Informationen: https://viper-win.com.de

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Das ist ein interessantes Thema, weil vielen gar nicht bewusst ist, dass Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall nicht immer automatisch gegeben ist. Gerade bei Verletzungen durch Risikosportarten oder nach bestimmten freiwilligen Eingriffen scheint der Einzelfall entscheidend zu sein. Über https://platincasino-1.com.de/app habe ich mir dazu noch weitere Informationen und Beispiele angesehen. Ich finde solche Urteile hilfreich, um besser zu verstehen, wo die rechtlichen Grenzen liegen.

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Interessante Entscheidung. Besonders wichtig ist hier die Frage, wann eine Erkrankung bzw. Verletzung tatsächlich als selbstverschuldet gilt. Das Urteil des LAG Schleswig-Holstein zeigt, dass bei solchen Fällen immer die konkreten Umstände berücksichtigt werden müssen. Gerade bei freiwilligen Eingriffen wie einer Tätowierung kann die rechtliche Bewertung daher durchaus komplex sein.

Weitere Informationen und aktuelle Themen rund um Online-Angebote findet man auch unter https://1-bet.com.de

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