18. Dez. 20181 Min. LesezeitErinnerungsmanagementErinnerungen per Postkarten sind nicht zulässig, wohl aber per Brief. Per Email, Anruf, SMS oder Fax dürfen Sie nur erinnern, wenn Sie eine entsprechende Einverständniserklärung des Patienten vorliegen haben.Tags: #Erinnerungpersms
Erinnerungen per Postkarten sind nicht zulässig, wohl aber per Brief. Per Email, Anruf, SMS oder Fax dürfen Sie nur erinnern, wenn Sie eine entsprechende Einverständniserklärung des Patienten vorliegen haben.Tags: #Erinnerungpersms
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