Erinnerungen per Postkarten sind nicht zulässig, wohl aber per Brief. Per Email, Anruf, SMS oder Fax dürfen Sie nur erinnern, wenn Sie eine entsprechende Einverständniserklärung des Patienten vorliegen haben.
Tags: #Erinnerungpersms
Erinnerungen per Postkarten sind nicht zulässig, wohl aber per Brief. Per Email, Anruf, SMS oder Fax dürfen Sie nur erinnern, wenn Sie eine entsprechende Einverständniserklärung des Patienten vorliegen haben.
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Neben der "normalen" Schriftform (Brief oder Fax) ist auch die Einlegung eines Einspruchs mittels einfacher E-Mail zulässig, wenn das Finanzamt eine E-Mail-Adresse auf dem Steuerbescheid angibt. Die e
Der Arbeitgeber hat die Obliegenheit, den Beschäftigten zu informieren – BAG Urteil vom 20.12.2022, Az. 9 AZR 266/20. Der von Beschäftigten nicht genommene Resturlaub verfällt nach dem Urteil, wenn
Es gilt der allgemeine Hinweis, dass Kündigungsgründe nicht mitgeteilt werden sollen; dies muss erst im Kündigungsschutzprozess erfolgen. Wer nicht unter das Kündigungsschutzgesetz fällt, braucht übe