Ein Arbeitgeber kann eine Gesundschreibung oder ein ärztliches Attest verlangen, wenn er berechtigte Zweifel an der Arbeitsfähigkeit eines Arbeitnehmers hat. Dies kann in verschiedenen Situationen notwendig sein, zum Beispiel:
1. Wiederholungserkrankungen:
Wenn ein Arbeitnehmer häufig kurzzeitig erkrankt und der Arbeitgeber den Verdacht hat, dass dies möglicherweise nicht gerechtfertigt ist.
2. Langzeiterkrankung: Nach einer längeren Krankheitsphase, um sicherzustellen, dass der Arbeitnehmer wieder voll arbeitsfähig ist und seine Gesundheit durch die Rückkehr zur Arbeit nicht gefährdet wird.
3. Arbeitsplatzspezifische Anforderungen: Wenn die Arbeit besondere körperliche oder psychische Anforderungen stellt, die Zweifel an der Arbeitsfähigkeit des Arbeitnehmers rechtfertigen.
4. Hinweise auf Arbeitsunfähigkeit: Wenn es konkrete Anhaltspunkte oder Auffälligkeiten gibt, die die Arbeitsfähigkeit des Arbeitnehmers in Frage stellen (z.B. sichtbare gesundheitliche Beeinträchtigungen während der Arbeit).
Grundsätzlich muss der Arbeitgeber die gesetzlichen Bestimmungen und die Rechte des Arbeitnehmers beachten, insbesondere den Datenschutz und das allgemeine Persönlichkeitsrecht. Er sollte auch die Bestimmungen im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag beachten. Bei Zweifeln an der Arbeitsfähigkeit ist es ratsam, zunächst das Gespräch mit dem Arbeitnehmer zu suchen und im Zweifel eine arbeitsmedizinische Untersuchung zu veranlassen.
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