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Arbeitsrecht - Lohnfortzahlung trotz Reise in Corona- Hochrisikogebiet

Reise in ein Corona-Hochrisikogebiet führt zu keiner selbstverschuldeten Arbeitsunfähigkeit

Wer seinen Urlaub in einem als Corona-Hochrisikogebiet ausgewiesenen Land verbringt und im Anschluss an Corona erkrankt, hat seine Erkrankung nicht im Sinne von § 3 Abs. 1 Satz 1 EFZG verschuldet, wenn die Inzidenz im gleichen Zeitraum am Wohn- und Arbeitsort bzw. in Deutschland höher liegt. Die Wertung des § 56 Abs. 1 Satz 4 IfSG (Infektions­schutz­gesetz) findet keine Anwendung - Arbeitsgericht Kiel, Urteil vom 27.06.2022 - 5 Ca 229 f/22

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