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Arbeitszeugnis - Verpflichtung zur Dankes- und Wunschformel:

15. Nov. 2023
1 Min. Lesezeit

Ein Arbeitnehmer hat aus § 109 Abs. 1 Satz 3 GewO, der den Arbeitgeber zu einer Beurteilung der Leistung und des Verhaltens des Arbeitnehmers verpflichtet, keinen Anspruch auf eine Dankes- und Wunschformel. Die verfassungsrechtlichen Vorgaben aus Art. 2 Abs. 1, Art. 12 Abs. 1 GG rechtfertigen es nicht, die Regelung des § 109 Abs. 1 Satz 3 GewO über ihren Wortlaut hinaus auszulegen (vgl. BAG 25. Januar 2022 – 9 AZR 146/21 – Rn. 12 ff.). Auch das in § 241 Abs. 2 BGB verankerte Rücksichtnahmegebot verpflichtet den Arbeitgeber nicht, dem Arbeitnehmer über den von ihm nach § 109 Abs. 1 Satz 3 GewO geschuldeten Zeugnisinhalt hinaus Dank zu bezeugen und Wünsche für dessen berufliche Zukunft zu formulieren. Die Regelungen zum Inhalt eines qualifizierten Arbeitszeugnisses in § 109 Abs. 1 Satz 2 und Satz 3 GewO sind abschließend (BAG 25. Januar 2022 – 9 AZR 146/21 – Rn. 21 ff.).

 
 
 

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1 Kommentar


gabemallow11
23. Sept.

Interessant, dass ein Arbeitszeugnis rechtlich tatsächlich auch ohne Dankes- und Wunschformel vollständig sein kann. Gerade solche kleinen Formulierungen wirken für Arbeitnehmer oft wichtiger, als man zunächst denkt, besonders wenn das Zeugnis später bei Bewerbungen verwendet wird. Die klare Abgrenzung zwischen dem gesetzlich geschuldeten Inhalt und freiwilligen Formulierungen finde ich deshalb durchaus nachvollziehbar. Beim Lesen bin ich auch auf oscarspin casino  gestoßen.

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