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Widerruf der Approbation wegen Straftat

Vorliegen von schwerwiegenden im Widerspruch zum Berufsbild eines Arztes stehenden Straftaten

Mehrere Steuer­hinter­ziehungen mit Gesamtschaden von fast 155.000 EUR rechtfertigt Widerruf der Approbation eines Arztes – Urteil OVG Nordrhein-Westfalen, 03.02.2020 - 13 A 296/1

Begeht ein Arzt mehrere Steuer­hinter­ziehungen mit einem Gesamtschaden von fast 155.000 EUR, so rechtfertigt dies den Widerruf seiner Approbation. In einem solchen Handeln liegen schwerwiegende im Widerspruch zum Berufsbild eines Arztes stehenden Straftaten. Zwar rechtfertige nicht jedes Steuervergehen die Annahme der Unwürdigkeit. Anders liege aber der Fall, wenn sich ein Arzt im eigenen finanziellen Interesse in einem erheblichen Maß über strafbare, im Interesse der Allgemeinheit bestehende Bestimmungen hinwegsetzt. Darin liegen ein schwerwiegendes, beharrliches steuerliches Fehlerverhalten und ein rücksichtsloses Gewinnstreben.

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